Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorteile, wenn ich an SWISS100 teilnehme?

Für die Teilnahme an SWISS100 gibt es keine finanzielle Entschädigung. Die Teilnahme wird jedoch von früheren Teilnehmenden oft als interessant und/oder angenehm empfunden. Sie berichten häufig, dass es ihnen Spass macht, ihre Lebenserfahrungen mit unseren Interviewern zu teilen. Aus einer breiteren Perspektive ist die Teilnahme vorteilhaft, um die Forschung und die Sozialpolitik im Zusammenhang mit den Herausforderungen im hohen Alter voranzubringen.

Wer ist zur Teilnahme an SWISS100 berechtigt?

Telefoninterview (Studie 1): Teilnahmeberechtigt sind Hundertjährige aus allen Kantonen der Schweiz. Wir werden auch eine dem/der Hundertjährigen nahestehende Person zur Teilnahme einladen, um seine/ihre Sichtweise berichten zu können.

Persönliche Treffen (Studie 2): Diese werden im Jahr 2022 stattfinden und Hundertjährige aus einigen ausgewählten Kantonen (BE, BS, GE, TI, VD und ZH) betreffen. Wie beim Telefoninterview werden wir auch hier darum bitten, dass jemand, der dem/der Hundertjährigen nahesteht, an einigen Treffen teilnimmt.

Ist diese Studie vertraulich?

Ja. SWISS100 respektiert alle Grundsätze des Datengeheimnisses und hält alle gesetzlichen Bestimmungen ein. Zudem wurde die Studie von der Ethikkommission für Humanforschung genehmigt. Dies bedeutet, dass alle Informationen streng vertraulich behandelt werden und die Ergebnisse der Studie nur zu Forschungszwecken verwendet werden. Die Daten sind und bleiben anonym. Es wird für niemanden möglich sein, die Teilnehmenden anhand der Studienergebnisse zu identifizieren.

Ich habe ein Einladungsschreiben für SWISS100 erhalten, warum?

Angesichts der nationalen Bedeutung unserer Studie hat das Bundesamt für Statistik SWISS100 eine Liste mit Kontaktdaten von Hundertjährigen in der Schweiz zur Verfügung gestellt. Wir haben Ihnen das Einladungsschreiben zugeschickt, da Sie zu den zufällig ausgewählten Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz gehören.

Wer sind die Interviewer/-innen und wie kann ich sie identifizieren?

Telefongespräche (Studie 1): Die Interviewer/-innen werden sich Ihnen gegenüber am Telefon namentlich identifizieren.

Persönliche Treffen (Studie 2): Die Interviewer/-innen identifizieren sich Ihnen gegenüber mit einem Ausweis.

Unsere Interviewer und Interviewerinnen sind gut ausgebildete Fachleute und werden Sie niemals nach sensiblen Informationen wie Ihrer Kontonummer fragen. Sie erhalten weitere Informationen und ein Fotos der Interviewer/innen zusammen mit dem Einladungsschreiben und der Kurzbroschüre.

Was sind die Unterschiede zwischen Telefoninterviews (Studie 1) und persönlichen Treffen (Studie 2)?

Unsere Telefoninterviews (Studie 1) umfassen alle Schweizer Kantone und dauern etwa 20 Minuten. Ziel ist es, nicht nur einen allgemeinen Überblick über die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hundertjährigen in der Schweiz zu erhalten, sondern auch darüber, wie sich die Coronavirus-Pandemie auf ihren Alltag auswirkt.

An den persönlichen Treffen (Studie 2) werden jedoch nur einige ausgewählte Kantone (BE, BS, GE, TI, VD und ZH) teilnehmen. Jede Sitzung wird etwa 90 Minuten dauern. Zusätzlich wird auch ein Familienmitglied oder eine dem/der Hundertjährigen nahestehende Person zur Teilnahme eingeladen. Ziel dieser zweiten Studie ist es, die spezifischen Merkmale, Herausforderungen und Bedürfnisse der Hundertjährigen in der Schweiz besser zu verstehen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Projektbeschreibung.

Warum bitten wir jemanden, der dem/der Hundertjährigen nahesteht, ebenfalls, an der Studie teilzunehmen?

Die Teilnahme eines Familienmitglieds, einer Pflegekraft oder einer anderen Person, die dem/der Hundertjährigen nahe steht, ermöglicht es uns, ihre Sichtweise der Herausforderungen des Lebens mit 100 Jahren und die Auswirkungen auf Menschen, die dem/der Hundertjährigen nahe stehen, kennen zu lernen.

An wen kann ich mich für weitere Fragen wenden?

Für weitere Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an SWISS100@dynage.uzh.ch