Die auf dieser Seite vorgestellte Veranstaltung fand am 3. November 2022 statt. Berichte darüber finden Sie auf:
- der Website von humanrights.ch
- der Website des Instituts für Föderalismus
- der Website des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte.
Der Föderalismus kann sich positiv auf die Verwirklichung der Menschenrechte auswirken, aber er kann die Umsetzung der Menschenrechte auch erschweren. Im besten Fall entwickeln die Kantone innovative Ansätze zur Umsetzung der Menschenrechte, erproben diese und inspirieren mit ihrer Vorgehensweise andere Kantone. Wie können solche positiven Dynamiken verstärkt werden? Würde die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz gestärkt, wenn sich die Kantone gegenseitig über die Umsetzung der Menschenrechte in ihrem Kanton berichten würden, ähnlich wie dies die Staaten im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) der UNO tun?
Die UNO-Generalversammlung schuf das UPR um zur Verbreitung von «guter Praxis» beizutragen und Lernprozesse auslösen – sowohl auf Seite des begutachteten als auch auf Seite des begutachtenden Staats. Lässt sich dieser Ansatz gewinnbringend auf die nationale Ebene übertragen? Welche Chancen und Herausforderungen wären mit einem «Schweizer UPR-Verfahren» verbunden? Und braucht es überhaupt neue Mechanismen, damit völkerrechtliche Verpflichtungen von den Kantonen besser wahrgenommen und umgesetzt werden können?
An der gemeinsamen Veranstaltung eines Nationalfonds-Forschungsteams der Universität Lausanne, des Instituts für Föderalismus und des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte diskutieren wir die Idee eines «Schweizer UPR-Verfahrens» mit Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Bund und Zivilgesellschaft und stellen aktuelle Forschungsergebnisse zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Kantone vor.
An der Podiumsdiskussion diskutieren Florence Nater, Regierungsrätin (NE), Matthias Michel, Ständerat (ZG), Dea Rolih (Konferenz der Kantonsregierungen), Caroline Hess-Klein (Inclusion Handicap) und Michael Ineichen (Amnesty International, Koordinator der UPR-Arbeitsgruppe, Plattform der Schweizer NGOs für Menschenrechte). Zudem informieren Léa Winter (FIAN Schweiz) und Cédric Chatelanat (Réseau REGARD) über die Erfahrungen, die der Kanton Genf nach der Einführung einer menschenrechtlichen Evaluierungspflicht (Art. 42 der Genfer Kantonsverfassung) bisher gemacht hat.
Flyer mit Programm (PDF, 4 S.)
Praktische Informationen
Zielpublikum: Die Veranstaltung richtet sich an kantonale und eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Fachpersonen des Bundes, der Kantone und städtischer Behörden, NGOs sowie alle interessierten Personen.
Sprachen: Deutsch und Französisch mit Simultandolmetschung (Simultanübersetzung auf dem Livestream ohne Gewähr).
Ort : Berner Generationenhaus, Bahnhofplatz 2, 3001 Bern oder online.
Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung: Online-Anmeldung bis am 30. Oktober 2022.
Weiterbildung: Bestätigungen für die Anrechnung als Weiterbildung werden auf Anfrage ausgestellt.
Barrierefreiheit: Die Räume sind rollstuhlgängig. Eine induktive Höranlage ist vorhanden. Falls Sie die induktive Höranlage oder einen Dolmetschdienst für Gebärdensprache benötigen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an. Das Dolmetschen in Gebärdensprache kann nur garantiert werden, wenn die Anmeldung bis am 30. September 2022 erfolgt.